AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sanitär Morelli AG.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Morelli AG, (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Morelli AG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungen
Die Morelli AG erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Sanitärinstallation, Reparatur, Wartung, Beratung und Planung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Angebote sind 30 Tage gültig.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber oder durch Auftragsbestätigung der Morelli AG. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Morelli AG.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand bzw. gemäss Angebot.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist die Morelli AG berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu verlangen.
5. Ausführungsfristen
Angaben zu Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder nicht rechtzeitiger Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Frist entsprechend.
6. Lieferfristen
Lieferfristen für Produkte und Apparate gelten als unverbindliche Richtwerte, da sie von den Angaben der Hersteller abhängen und sich je nach Marktsituation kurzfristig ändern können. Der Versand von Produkten und Apparaten erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Morelli AG alle für die ordnungsgemässe Ausführung notwendigen Informationen, Pläne und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Grundriss-, Installations- und Bestandspläne sowie Angaben zu bestehenden Leitungen und Anschlüssen.
Er ist ausserdem verantwortlich für die Koordination mit anderen beteiligten Gewerken und dafür, dass die Arbeiten der Morelli AG ohne Behinderung durchgeführt werden können. Verzögerungen durch fehlende Abstimmung oder Behinderungen auf der Baustelle gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8. Gewährleistung
Die Morelli AG garantiert, dass ihre Lieferungen und Leistungen bei Übergabe den vertraglich vereinbarten Anforderungen sowie den allgemein anerkannten technischen Standards entsprechen.
Bei rechtzeitig gerügten Mängeln leistet die Morelli AG Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach eigenem Ermessen. Ein Anspruch auf Wandelung oder Minderung besteht nur, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder unzumutbar ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergabe bzw. Abnahme. Für Ersatzteile oder nachgebesserte Leistungen beginnt die Frist nicht neu zu laufen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch, mangelnde Wartung, Eingriffe Dritter oder normale Abnutzung entstehen.
9. Prüfpflicht und Mängelrüge
Der Besteller ist verpflichtet, die von der Morelli AG gelieferten Produkte, Materialien, Installationen sowie erbrachten Dienstleistungen unverzüglich nach Erhalt bzw. Übergabe sorgfältig zu prüfen und erkennbare Mängel umgehend schriftlich zu melden.
Versteckte Mängel, die trotz ordnungsgemässer Prüfung zunächst nicht erkennbar waren, sind unmittelbar nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelanzeige, gelten die Leistungen der Morelli AG als mängelfrei und vom Besteller akzeptiert.
10. Diebstahl
Die Morelli AG übernimmt keine Haftung für Material, das nach der Montage oder Installation durch Dritte entwendet wird. Der Besteller trägt die Kosten für den Ersatz des gestohlenen Materials sowie allfällige erneute Installationsaufwände.
11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Morelli AG.
12. Offerten und Dokumentationen von Anlagen
Alle vom Unternehmen dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen – wie Offerten, Pläne, Zeichnungen, Konzepte oder Dokumentationen – bleiben geistiges Eigentum der Morelli AG. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an Mitbewerber, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.
Bei Zuwiderhandlung ist die Morelli AG berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von 10 % der offerierten Auftragssumme geltend zu machen.
13. Datenschutz
Die Morelli AG erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschliesslich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern.